Sebastian Ernst von easy Sprachreisen:
"Unter welchen Umständen kann ein Sprachkurs steuerlich geltend gemacht werden und was sollte man beachten?"
Dirk Hackhe, Steuerberater:
"Das Thema Sprachreisen ist nicht unkompliziert (viel Rechtsprechung) und muss natürlich - wie so oft - im Einzelfall angeschaut werden.Grundsätzlich sind die Kosten für Sprachreisen nicht abzugsfähig. Wenn ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht, können die Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sein. Die Entscheidung darüber richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Wichtig ist, ob die aktuelle berufliche Tätigkeit oder eine angestrebte berufliche Tätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erfordern. Auch Kosten für den Erwerb von Grundkenntnissen können abgesetzt werden, wenn für die berufliche Tätigkeit Grundkenntnisse genügen oder die Grundkenntnisse erforderlich sind für den Erwerb qualifizierter Fremdsprachenkenntnisse. Bei Sprachenreisen ins Ausland darf der Kostenabzug nicht mit der Begründung verwehrt werden, der Sprachkurs habe in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union stattgefunden. Wenn es sich um ein touristisch attraktives Reiseziel handelt, schaut das Deutsche Finanzamt allerdings genau hin.
Unser Steuerexperte Dirk Hacke ist Inhaber vom Steuerberaterbüro Hackhe & Haase.
Steuerberater Hacke & HaasePoppenbüttlerweg 18022399 HamburgTel. 040 - 6 02 23 95 Fax 040 - 60 67 93 16
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