Mittwoch, 10. Dezember 2008

Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sprachkursen

Im Rahmen unserer easy Journal Winterausgabe 08 haben wir unseren Steuerexperten Dirk Hacke um ein Interview zum Thema steuerliche Absetzbarkeit von Sprachreise gebeten. Hier schon vorab für alle easy Sprachreisen Blogger das Interview.

Sebastian Ernst von easy Sprachreisen:
"Unter welchen Umständen kann ein Sprachkurs steuerlich geltend gemacht werden und was sollte man beachten?"

Dirk Hackhe, Steuerberater:
"Das Thema Sprachreisen ist nicht unkompliziert (viel Rechtsprechung) und muss natürlich - wie so oft - im Einzelfall angeschaut werden.Grundsätzlich sind die Kosten für Sprachreisen nicht abzugsfähig. Wenn ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht, können die Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sein. Die Entscheidung darüber richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Wichtig ist, ob die aktuelle berufliche Tätigkeit oder eine angestrebte berufliche Tätigkeit Fremdsprachenkenntnisse erfordern. Auch Kosten für den Erwerb von Grundkenntnissen können abgesetzt werden, wenn für die berufliche Tätigkeit Grundkenntnisse genügen oder die Grundkenntnisse erforderlich sind für den Erwerb qualifizierter Fremdsprachenkenntnisse. Bei Sprachenreisen ins Ausland darf der Kostenabzug nicht mit der Begründung verwehrt werden, der Sprachkurs habe in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union stattgefunden. Wenn es sich um ein touristisch attraktives Reiseziel handelt, schaut das Deutsche Finanzamt allerdings genau hin.


Unser Steuerexperte Dirk Hacke ist Inhaber vom Steuerberaterbüro Hackhe & Haase.
Steuerberater Hacke & HaasePoppenbüttlerweg 18022399 HamburgTel. 040 - 6 02 23 95 Fax 040 - 60 67 93 16

Viele weitere Informationen zu diesem und anderen Themen finden Sie in unseren easy Sprachreisen Service Seiten.



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